Osteopathie
Der Begründer der Osteopathie war der amerikanische Arzt A.T.Still (1828-1917).
Die Osteopathie sieht den Körper in einer funktionellen Gesamtheit.Es existiert ein Zusammenspiel von verschiedenen Körpergeweben, dem Knochensystem, dem Myofaszialen System (Muskel-Bindegewebe/Faszien), dem Viszeralen System (Organe), sowie dem Nervalen/Cranialen System (Nerven).Demzufolge beeinträchtigen Gewebsspannungen alle genannten Systeme.
Der Osteopath untersucht mit seinen geschulten Händen das Gewebe Schicht für Schicht und spürt Spannungsmuster auf.Es werden Gelenksblockaden gelöst, myofasziale Spannungen durch direkte oder indirekte Techniken herabgesetzt und damit die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert.
Durch die ganzheitliche und individuelle Betrachtung des Patienten und die Zeit, die sich der Osteopath für Befundung und Behandlung nimmt, grenzt sich die Osteopathie von anderen Behandlungsmethoden ab.
Kostenübernahme
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die osteopathische Behandlung muss von einem Arzt durch ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben veranlasst werden.
Zu Fragen, welche Krankenkasse in welchem Umfang osteopathische Leistungen übernimmt, entnehmen sie Ihrer Krankenkasse.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Die osteopathischen Behandlungen können nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) abgerechnet werden.